Die Grundrechte stehen im ersten Abschnitt des Grundgesetzes.
Sie gelten für alle Menschen in Deutschland und schützen die Würde, Freiheit und Gleichheit jedes Einzelnen.
Schon im ersten Artikel steht:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Das bedeutet: Kein Mensch darf erniedrigt oder ungerecht behandelt werden – egal, welche Hautfarbe, Religion, Herkunft oder Meinung er hat.
Weitere wichtige Grundrechte sind:
- Artikel 2: Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
- Artikel 3: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
- Artikel 4: Glaubens- und Gewissensfreiheit
- Artikel 5: Meinungsfreiheit
- Artikel 8: Versammlungsfreiheit
- Artikel 10: Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
- Artikel 11: Freizügigkeit (freie Wahl des Wohnorts)
- Artikel 12: Berufsfreiheit
Diese Rechte können nur in besonderen Fällen eingeschränkt werden – zum Beispiel zum Schutz anderer Menschen oder der öffentlichen Sicherheit.