Gewaltenteilung – Macht wird aufgeteilt

In einer Demokratie darf nicht eine Person allein bestimmen.

In einer Demokratie darf nicht eine Person allein bestimmen. Deshalb wird die Staatsgewalt geteilt:

 

1.     Legislative (gesetzgebende Gewalt):
→ Der Bundestag beschließt Gesetze.

2.     Exekutive (ausführende Gewalt):
→ Die Regierung und die Verwaltung setzen Gesetze um.

3.     Judikative (rechtsprechende Gewalt):
→ Die Gerichte prüfen, ob Gesetze beachtet werden.

 

Jede dieser Gewalten kontrolliert die anderen, damit keine Macht missbraucht wird.