In einer Demokratie darf nicht eine Person allein bestimmen.
In einer Demokratie darf nicht eine Person allein bestimmen. Deshalb wird die Staatsgewalt geteilt:
1. Legislative (gesetzgebende Gewalt):
→ Der Bundestag beschließt Gesetze.
2. Exekutive (ausführende Gewalt):
→ Die Regierung und die Verwaltung setzen Gesetze um.
3. Judikative (rechtsprechende Gewalt):
→ Die Gerichte prüfen, ob Gesetze beachtet werden.
Jede dieser Gewalten kontrolliert die anderen, damit keine Macht missbraucht wird.