Das Grundgesetz und der Staat

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Das Grundgesetz ist die Verfassung von Deutschland. Es wurde am 23. Mai 1949 beschlossen. Es enthält die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in unserem Staat: Wer darf Gesetze machen? Wer ist Bundeskanzler? Welche Rechte haben die Bürgerinnen und Bürger? Im Grundgesetz steht, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben und die Würde jedes Menschen unantastbar ist.

Die Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes beinhalten die Grundrechte.

Ab Artikel 20 des Grundgesetzes ist der Staatsaufbau der Bundesrepublik geregelt.

Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Das bedeutet:

  • Die Menschen wählen ihre Vertreter in freien Wahlen.
  • Der Staat hilft den Schwachen und sorgt für Gerechtigkeit.
  • Es gibt 16 Bundesländer, z. B. Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Berlin.
  • Jedes Bundesland hat eigene Aufgaben, z. B. bei Schulen oder der Polizei.
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Was steht im Grundgesetz?

 

Das Wichtigste im Grundgesetz sind die Grundrechte. Sie stehen gleich am Anfang, in den Artikeln 1 bis 20.

Beispiele für Grundrechte:

 

  • Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
  • Artikel 3: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  • Artikel 4: Jeder darf glauben, was er möchte.
  • Artikel 5: Jeder darf seine Meinung sagen.
  • Artikel 6: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates.
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Das Grundgesetz schützt die Freiheit und die Menschenwürde – damit sich die Verbrechen des Faschismus in Deutschland nie wiederholen.